Die Kosten für eine Erstberatung variieren je nach Fall. Bitte kontaktieren Sie uns direkt für detaillierte Informationen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0374 41 83 60, per E-Mail unter treeck@treeck-partner.de oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Eine genaue Schilderung Ihres Anliegens hilft uns, Ihnen effektiv zu helfen.
Wenn die Kosten für eine Erstberatung aus finanziellen Gründen nicht übernommen werden können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese unterstützten Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung einer Rechtsberatung. Details zur Beantragung finden Sie unter Prozesskostenhilfe
Die Honorare für Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei die Höhe der Rechnung von der Komplexität und dem Umfang Ihrer Angelegenheit abhängt. Sie erhalten von uns vorab eine klare Kostenübersicht.
Welche Lösungen gibt es, wenn die Prozesskosten nicht aufgebracht werden können? Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, wie z.B. die Beantragung von Prozesskostenhilfe. Ihr Anwalt bei treeck-partner unterstützt Sie bei der Antragstellung und bespricht mit Ihnen weitere Fördermöglichkeiten.
Das Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie hier. Für die Bearbeitung durch unsere Kanzlei berechnen wir eine Gebühr von 80,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Benötigen Sie rechtlichen Rat, ohne dass ein Gerichtsverfahren anhängig ist, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Beantragung von Beratungshilfe.