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von Martin Treeck

Duschen nach der Arbeit - vergütungspflichtige Arbeitszeit?

Arbeitnehmer Friedrich schleift Container ab und verschmutzt sich dabei. Arbeitgeber vergütet Reinigungszeit nicht. Gericht entscheidet: Reinigungszeit ist Arbeitszeit, wenn Arbeitgeber sie anordnet oder starke Verschmutzung vorliegt, die über normale Körpergeruchsbildung hinausgeht. Duschen ist nur bei erheblicher Verschmutzung zu vergüten.

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von Martin Treeck

Unser Abfindungsrechner steht für Sie bereit!

Wir haben für Sie einen Rechner entwickelt, mit dem Sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber, eine mögliche Abfindung ermitteln können. Hierbei haben wir für Sie, die üblicherweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um eine Kündigung in Ansatz gebrachten durchschnittlichen Abfindungen berücksichtigt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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von Martin Treeck

Sie erreichen uns Mo. bis Do. von 09:00 -17:00 Uhr und Fr.: 09:00 -13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten unserer Büros sind:

Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

sowie

Freitags von 09:00 - 13:00 Uhr

In den genannten Zeiten steht Ihnen unser Team telefonisch zur Verfügung. Außerhalb dieser Öffnunszeiten können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen.

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von Martin Treeck

Pflichtteilsansprüche effektiv durchsetzen

Wenn Sie eine Nachricht durch das Nachlassgericht erhalten, dass sie enterbt worden sind und nur noch einen Pflichtteilsanspruch haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Testament durch den Erblasser noch errichtet werden konnte. Wenn dies zu bejahen ist, haben sie drei Jahre Zeit, um Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.

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von Martin Treeck

Das richtige Zeugnisdatum

Als langjähriger Mitarbeiter eines Metallbauunternehmens war Herr Friedrich schon sehr erstaunt, als ihm vor gut einem halben Jahr eine Kündigung zugeschickt wurde. Herr Friedrich ging bislang davon aus, dass sein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber sicher sei. Erbost über den Umgang mit ihm klagte Herr Friedrich vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

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von Martin Treeck

Die fristlose Kündigung

Frau Müller ist als Lehrerin an einer Oberschule tätig. Aufgrund einer Vielzahl von Erkrankungen wurde zugunsten von Frau Müller durch das zuständige Landratsamt ein Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht von 50 % anerkannt.

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