TREECK, STEPHAN & PARTNER -
Rechtsanwälte und Fachanwälte
- Persönliche Betreuung und direkter Mandantenkontakt
- Fundierte Rechtskenntnisse und Fachwissen
- Klare Kommunikation und Zuverlässigkeit
- Schnelle Reaktion auf Ihre Anfragen
TREECK, STEPHAN & PARTNER ist Ihre kompetente Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Auerbach, Falkenstein und Plauen. Als Fachleute auf verschiedenen Rechtsgebieten wissen wir um die Bedeutung einer vertrauensvollen und kompetenten Beratung. Mit einem Team hoch qualifizierter Rechtsanwälte und Fachanwälte setzen wir uns mit Leidenschaft für die Interessen und Rechte unserer Mandanten ein.
Ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder einem anderen Rechtsgebiet benötigen, wir bieten Ihnen persönliche Lösungen und Beratung nach Ihren Bedürfnissen. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER sind Sie in guten Händen - denn Ihr Recht ist unser Anliegen.
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Rechtsgebiete bei TREECK, STEPHAN & PARTNER
Unsere Kanzlei verfügt über ein breit gefächertes Know-how in den verschiedensten Rechtsgebieten. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER bieten wir Ihnen nicht nur juristische Beratung, sondern stehen Ihnen in jeder Phase Ihres rechtlichen Anliegens mit umfassendem Wissen und persönlichen Lösungen zur Seite. Vom Familienrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Verkehrs- und Mietrecht deckt unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten ein breites Spektrum an Fachgebieten ab, um Ihnen bei den unterschiedlichsten Herausforderungen zur Seite zu stehen.
Ihre Ansprechpartner bei TREECK, STEPHAN & PARTNER
Lernen Sie unser Team von Rechtsanwälten bei TREECK, STEPHAN & PARTNER kennen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind mehr als nur Juristen - sie sind Ihre persönlichen Berater und Verteidiger in allen Rechtsangelegenheiten. Mit einem breiten Spektrum an Spezialisierungen und großem Engagement für Ihren Erfolg stellen wir sicher, dass Sie stets die bestmögliche Beratung und Vertretung erhalten.
- Rechtsanwalt
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Familienrecht
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Warum wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind
TREECK, STEPHAN & PARTNER zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten und eine umfassende juristische Kompetenz als Ihr idealer Partner in allen rechtlichen Belangen aus,
- Vielfältige Fachkompetenz: Unser Team verfügt über Fachwissen in zahlreichen Rechtsgebieten.
- Persönliche Betreuung: Wir legen Wert auf den direkten, individuellen Kontakt zu unseren Mandanten.
- Lokale und überregionale Kompetenz: Mit Büros in Auerbach, Falkenstein und Plauen verbinden wir regionale Nähe mit breitem Fachwissen.
- Klare Kommunikation: Sie erhalten jederzeit transparente Informationen über den Stand Ihres Falles.
- Engagement: Ihr Anliegen ist bei uns in kompetenten Händen, die auf langjährige Erfahrung zurückgreifen können.
Vertrauen Sie auf eine Anwaltskanzlei, die Kompetenz mit persönlichem Einsatz verbindet, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.
Unsere Standorte - Immer in Ihrer Nähe
Unsere lokale Präsenz bekommen Sie an unseren Standorten in Auerbach, Falkenstein und Plauen wir sind immer in Ihrer Nähe und stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER verbinden wir regionales Verständnis mit juristischer Kompetenz. Besuchen Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Fragen angehen.
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Aktuelles
von Martin Treeck
Waschanlage beschädigt KfZ – wer zahlt den Schaden?
Benjamin möchte sein Auto waschen und fährt zu einer Waschanlage. Dort angekommen stellt er sein Fahrzeug ordnungsgemäß in der Waschhalle ab und verlässt diese, um anschließend den Waschvorgang an dem dafür vorgesehenen Terminal zu starten. Während des Waschvorgangs wurde der serienmäßig an dem Pkw angebrachte Heckspoiler abgerissen und das Fahrzeug beschädigt.
Das Problem? An der Waschanlage befindet sich ein Hinweisschild, welches mit „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ überschreiben ist. Darunter ist ein Zettel mit der Aufschrift „Achtung keine Haftung für Anbauteile oder Heckspoiler“ angebracht.
Benjamin möchte seinen Schaden gleichwol vom Betreiber der Waschanlage ersetzt haben. Der ist der Meinung die Haftung für den Schaden sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch aus dem Zettel ausgeschlossen.
Wie würden Sie entscheiden?
Nach Ansicht des BGH hat Benjamin einen Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber der Waschanlage.
Der Vertrag über die Reinigung des Fahrzeugs umfasst nicht nur die eigentliche Reinigung des Autos, sondern auch als Nebenpflicht die Schutzpflicht das Fahrzeug während des Waschvorgangs vor Beschädigungen durch die Waschanlage zu bewahren.
Im Falle des Benjamin liegt die Ursache für die Beschädigung des Fahrzeugs im Gefahrenbereich des Waschanlagenbetreibers, da die Waschanlage konstruktionsbedingt für serienmäßig am Pkw angebrachten Heckspoilern nicht geeignet war. Das Risiko, dass bei einem serienmäßig angebrachten Heckspoiler die Waschanlage nicht geeignet ist, liegt damit grundsätzlich beim Waschanlagenbetreiber.
Daran ändern sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch der unter diesen angebrachte Zettel nichts.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur auf „nicht ordnungsgemäß befestigte oder nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile“ hingewiesen. Hierunter fällt der Heckspoiler des Benjamin nicht, da dieser zur Serienausstattung gehört und damit ordnungsgemäß befestigt war.
Ebenso stellt auch der darunter angebrachte Zettel keinen ausreichenden Hinweis dar. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem über dem Zettel befindlichen Schild lediglich auf nicht zur Serienausstattung gehörenden Teile sich bezieht. Damit wird dem Nutzer der Waschanlage nicht hinreichend klar, dass hierunter auch serienmäßig verbaute Heckspoiler fallen.
Da im Übrigen ein Verschulden des Benjamin ausgeschlossen werden kann, da sich dieser ordnungsgemäß Verhalten hat steht diesem ein Schadensersatzanspruch gegen den Waschanlagenbetreiber trotz der angebrachten Schilder zu.
Letztlich bleibt damit auch beim Waschen vom eigenen Auto festzuhalten: Etwaige Zettel und Schilder mit der Überschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen genau lesen und bei Schäden am Pkw nach Benutzung der Waschanlage gegeben falls rechtlichen Rat einzuholen.
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von Martin Treeck
Duschen nach der Arbeit - vergütungspflichtige Arbeitszeit?
Arbeitnehmer Friedrich schleift Container ab und verschmutzt sich dabei. Arbeitgeber vergütet Reinigungszeit nicht. Gericht entscheidet: Reinigungszeit ist Arbeitszeit, wenn Arbeitgeber sie anordnet oder starke Verschmutzung vorliegt, die über normale Körpergeruchsbildung hinausgeht. Duschen ist nur bei erheblicher Verschmutzung zu vergüten.
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