Wir beraten Sie in nachfolgenden Rechtsgebieten.

TREECK, STEPHAN & PARTNER -
Rechtsanwälte und Fachanwälte

  • Persönliche Betreuung und direkter Mandantenkontakt
  • Fundierte Rechtskenntnisse und Fachwissen
  • Klare Kommunikation und Zuverlässigkeit
  • Schnelle Reaktion auf Ihre Anfragen

TREECK, STEPHAN & PARTNER ist Ihre kompetente Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Auerbach, Falkenstein und Plauen. Als Fachleute auf verschiedenen Rechtsgebieten wissen wir um die Bedeutung einer vertrauensvollen und kompetenten Beratung. Mit einem Team hoch qualifizierter Rechtsanwälte und Fachanwälte setzen wir uns mit Leidenschaft für die Interessen und Rechte unserer Mandanten ein.

Ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder einem anderen Rechtsgebiet benötigen, wir bieten Ihnen persönliche Lösungen und Beratung nach Ihren Bedürfnissen. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER sind Sie in guten Händen - denn Ihr Recht ist unser Anliegen.

Rufen Sie uns für eine Beratung direkt an: 03741 280 75 50
Oder fordern Sie einen Rückruf per E-MAIL an.

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Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf, entweder telefonisch oder per Mail.

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Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

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Beratungsgespräch

Ich kümmere mich schnell und engagiert um Ihren Fall.

Rechtsgebiete bei TREECK, STEPHAN & PARTNER

Unsere Kanzlei verfügt über ein breit gefächertes Know-how in den verschiedensten Rechtsgebieten. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER bieten wir Ihnen nicht nur juristische Beratung, sondern stehen Ihnen in jeder Phase Ihres rechtlichen Anliegens mit umfassendem Wissen und persönlichen Lösungen zur Seite. Vom Familienrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Verkehrs- und Mietrecht deckt unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten ein breites Spektrum an Fachgebieten ab, um Ihnen bei den unterschiedlichsten Herausforderungen zur Seite zu stehen.

Ihre Ansprechpartner bei TREECK, STEPHAN & PARTNER

Lernen Sie unser Team von Rechtsanwälten bei TREECK, STEPHAN & PARTNER kennen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind mehr als nur Juristen - sie sind Ihre persönlichen Berater und Verteidiger in allen Rechtsangelegenheiten. Mit einem breiten Spektrum an Spezialisierungen und großem Engagement für Ihren Erfolg stellen wir sicher, dass Sie stets die bestmögliche Beratung und Vertretung erhalten.

Martin Treeck
  • Rechtsanwalt
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Eileen Stephan
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
Jens Ellrich-Neugebaur, L.L.M., MAG.IUR.
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Warum wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind

TREECK, STEPHAN & PARTNER zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten und eine umfassende juristische Kompetenz als Ihr idealer Partner in allen rechtlichen Belangen aus,

  • Vielfältige Fachkompetenz: Unser Team verfügt über Fachwissen in zahlreichen Rechtsgebieten.
  • Persönliche Betreuung: Wir legen Wert auf den direkten, individuellen Kontakt zu unseren Mandanten.
  • Lokale und überregionale Kompetenz: Mit Büros in Auerbach, Falkenstein und Plauen verbinden wir regionale Nähe mit breitem Fachwissen.
  • Klare Kommunikation: Sie erhalten jederzeit transparente Informationen über den Stand Ihres Falles.
  • Engagement: Ihr Anliegen ist bei uns in kompetenten Händen, die auf langjährige Erfahrung zurückgreifen können.

Vertrauen Sie auf eine Anwaltskanzlei, die Kompetenz mit persönlichem Einsatz verbindet, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

Unsere Standorte - Immer in Ihrer Nähe

Unsere lokale Präsenz bekommen Sie an unseren Standorten in Auerbach, Falkenstein und Plauen wir sind immer in Ihrer Nähe und stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite. Bei TREECK, STEPHAN & PARTNER verbinden wir regionales Verständnis mit juristischer Kompetenz. Besuchen Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Fragen angehen.

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Was ist die Summe aus 7 und 2?

Aktuelles

von Martin Treeck

Duschen nach der Arbeit - vergütungspflichtige Arbeitszeit?

Arbeitnehmer Friedrich schleift Container ab und verschmutzt sich dabei. Arbeitgeber vergütet Reinigungszeit nicht. Gericht entscheidet: Reinigungszeit ist Arbeitszeit, wenn Arbeitgeber sie anordnet oder starke Verschmutzung vorliegt, die über normale Körpergeruchsbildung hinausgeht. Duschen ist nur bei erheblicher Verschmutzung zu vergüten.

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von Martin Treeck

Unser Abfindungsrechner steht für Sie bereit!

Wir haben für Sie einen Rechner entwickelt, mit dem Sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber, eine mögliche Abfindung ermitteln können. Hierbei haben wir für Sie, die üblicherweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um eine Kündigung in Ansatz gebrachten durchschnittlichen Abfindungen berücksichtigt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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