News
von Martin Treeck
Das richtige Zeugnisdatum
Als langjähriger Mitarbeiter eines Metallbauunternehmens war Herr Friedrich schon sehr erstaunt, als ihm vor gut einem halben Jahr eine Kündigung zugeschickt wurde. Herr Friedrich ging bislang davon aus, dass sein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber sicher sei. Erbost über den Umgang mit ihm klagte Herr Friedrich vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.
von Martin Treeck
Die fristlose Kündigung
Frau Müller ist als Lehrerin an einer Oberschule tätig. Aufgrund einer Vielzahl von Erkrankungen wurde zugunsten von Frau Müller durch das zuständige Landratsamt ein Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht von 50 % anerkannt.
von Martin Treeck
Pflichteilsanspruch bei später Vaterschaftsfeststellung - BGH 13.11.2019
Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.
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von Martin Treeck
Der abgelehnte Gerichtsvollzieher - BAG 23.01.2020
Auf eine Anzeige in einer Internetplattform bewarb sich Herr Schmidt für eine Stelle in einem Oberlandesgerichtsbezirk als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Herr Schmidt ist mit 50%schwerbehindert. Dies teilte er auch in seiner Bewerbung mit.
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von Martin Treeck
Freilaufende Hunde - BGH 02.01.2020
Seit frühester Kindheit lebt Frau Müller Hunde. Dies ist auch der Grund dafür, dass sie immer mindestens zwei Hunde in ihrem Haushalt hielt.
Da die Hunde von Frau Müller sehr viel Auslauf benötigten, ließ sie diese auf dem eingezäunten Grundstück des Mietshauses in dem sie eine Wohnung gemietet hatte, frei herumlaufen. Einige der Mieter beschwerten sich bei Frau Müller darüber, da Sie Sorge hatten von den Hunden gebissen zu werden. Frau Müller entgegnete hierauf immer, dass sie die Bedenken Ihrer Mitmieter nicht verstehen könne, weil die Hunde doch niemanden etwas tun würden. Die Hunde wollte doch nur spielen.
von Martin Treeck
Maikundgebung nur mit Teilnehmerliste? -VG Gelsenkirchen vom 30.04.2020
Für den 01.05.2020 beantragte Frau Weber in Dortmund die Durchführung einer Kundgebung unter dem Titel „#GrenzenlosSolidarisch-Heraus zum 1. Mai!“. Die Stadt Dortmund genehmigte diese Kundgebung zwar, machte aber Frau Möckel aus Gründen des Infektionsschutzes die Auflage eine Liste sämtlicher Versammlungsteilnehmer vor Beginn der Maikundgebung an die Polizei bzw. die Ordnungsbehörde auszuhändigen. Sinn der Listenführung sei es, dem Gesundheitsamt zu ermöglichen etwaige Infektionskrankheiten im Rahmen der Corona-Krise nach verfolgen zu können.
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